Bereits wenige Sekunden entscheiden bei einem Notfall maßgeblich, ob die Sehkraft beeinträchtigt wird oder im schlimmsten Fall verloren geht. Nicht nur Menge und Art der Verunreinigung, sondern auch die Art und Weise der ersten Erste Hilfe Maßnahmen sind mitverantwortlich für das Ausmaß der Schädigung. So tritt bei einer Verätzung bereits nach 10 Sekunden die erste Schädigung der Augen ein. Es ist also schnelles Handeln gefragt. Gerade in Bereichen mit einer höheren Gefährdung einer Augenverletzung sollten zentrale Anlaufstellen für Erste Hilfe Maßnahmen vorhanden sein, wie zum Beispiel eine Augenspülstation oder ein Verbandkoffer mit einer Spezialfüllung, die eine Augenspülflasche enthält. Die Erste Hilfe Materialien sollten klar gekennzeichnet und intuitiv einfach anzuwenden sein, da im Notfall keine Zeit bleibt, um sich erst mit der Benutzung vertraut zu machen.
Gefahren am Arbeitsplatz abdecken
Bei einer Augenverletzung durch Fremdkörper oder Verätzung kann es um Sekunden gehen. Wenn in einem solchen Fall nicht sofort und konsequent Erste
Hilfe geleistet wird, kann das Auge dauerhaft und irreparabel geschädigt werden. Augenverletzungen stehen jedes Jahr mit an erster Stelle bei den beruflich angezeigten Unfällen der Berufsgenossenschaften. Vorsorge und umsichtiges Handeln ist hier von bedeutender Wichtigkeit.
Arten von Augenverletzungen
Verletzungen durch Fremdkörper
Fremdkörper wie Späne, Splitter und Schmutz können großen Schaden im Auge anrichten, werden Sie nicht schnell und effektiv ausgespült. Auch die Art wie sie ins Auge gelangen (z.B. Geschwindigkeit) tragen zur Art und Schwere
der Verletzung bei. Damit das Auge möglichst kurz von dem Fremdkörper belastet wird, sollte dieser umgehend mithilfe einer Augenspülung herausgespült werden.
Für diesen Fall eignet sich eine Natriumchlorid Augenspüllösung.
Verletzungen durch Verätzungen
Bei der Arbeit mit Chemikalien können diese als feste, flüssige oder gasförmige Stoffe in das Auge gelangen. Daher ist Augenschutz bei der Arbeit sehr
wichtig! Halten Sie eine gepufferte Augenspüllösung bereit, um im Notfall bei Verätzungen schnell und effektiv einer Schädigung des Auges entgegenzuwirken.
Für diesen Fall eignet sich eine phosphat-gepufferte Augenspüllösung.
Wasser als Augenspülung
Der Osmose Effekt
Wasser als Augenspülung wurde in der Vergangenheit empfohlen und ist als stationäre Augendusche noch immer weit verbreitet. Als Augenspülung Wasser zu verwenden ist auch in Ordnung - aber nur wenn in einem Notfall nichts anderes zur Verfügung steht und das Wasser eine niedrige
Keimbelastung aufweist.
Der Grund: Wasser ist hypoton, was bedeutet, dass außen ein höherer
osmotischer Druck besteht als innen im Auge. Dies bewirkt, dass nun Wasser ins Innere strömt bis der Druck ausgeglichen (isotonisch) ist. Es wird also ein
Eindringen von Säuren und Laugen begünstigt.
ACTIOMEDIC® Natriumchloridlösung (0,9%) dagegen besitzt einen pH-Wert wie die körpereigene Tränenflüssigkeit (7,4) und ist somit isotonisch. Bei
der Verwendung von ACTIOMEDIC® Natriumchloridlösung als Augenspülung wird, im Gegensatz zu Wasser, der Wasserfluss aus dem Gewebe heraus
begünstigt. Für einen Verdünnungs- bzw. Spüleffekt bei Verätzungen sollte das Auge mindestens 15 Minuten lang mit der Augenspüllösung gespült werden. ACTIOMEDIC® Natriumchloridlösung ist jedoch am besten für die Spülung von mechanischen Verunreinigungen geeignet.
Für die Verletzung durch Verätzungen ist die phosphat-gepufferte Augenspüllösung BioPhos®74 die richtige Wahl, da sie Säuren und Laugen neutralisiert. BioPhos®74 ist hyperton, was so viel bedeutet wie, dass der Wasserfluss aus dem Gewebe heraus begünstigt wird. Der osmotische Druck ist außen geringer und wird damit ausgeglichen, dass Wasser aus dem inneren Medium fließt bis der Druck auf beiden Seiten wieder ausgeglichen ist. So dringen Säuren und Laugen nicht noch weiter ein das Auge hinein, sondern werden neutralisiert und aus dem Auge herausgespült.
Wird der Osmose-Effekt bei der Wahl der Augenspülung berücksichtigt, so kann eine weitere Schädigung des Auges aufgehalten und sogar verhindert
werden.
Wo und wann welche Augenspülung?
Gefährdete Arbeitsstätten | Art der Verletzung | Augenspülung + Wirkung |
Werkstätten Metallbearbeitungsbetriebe Industrie Holzbearbeitungsbetriebe Werften und Bergbau Katastrophenschutz | Mechanische Verletzung durch Fremdkörper-eintritt, z.B. Späne, Metallsplitter, Schmutz etc. | Natriumchloridlösung 0,9% wäscht Fremdkörper aus dem Auge |
Chemische Labore Chemiebetriebe Industrie Polizei Militär Feuerwehr u.a. | Verätzung durch Chemikalien, z.B. Säuren und Laugen | phosphat-gepufferte Spüllösung BioPhos®74 |
Gesetzliche Vorschriften
Die Erste Hilfe-Ausstattung eines Betriebs hängt von mehreren Verordnungen ab - genauso wird die Beschaffenheit von Erste Hilfe-Produkten von bestimmten Gesetzen kontrolliert und von Normen festgelegt.
DIN EN 15 154-4
ACTIOMEDIC® Augenspülflaschen sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte nach dem MPG und entsprechen der DIN EN 15154-4 Augenduschen
ohne Wasseranschluss.
Arbeitsschutzgesetz § 3
Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu organisieren und geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen, um Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu verbessern. Die Arbeitnehmer haben
die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen
zu verwenden.
Arbeitsstättenverordnung § 39
In Abhängigkeit von der Gefahrenart (z.B. beim Umgang mit Säuren und Laugen) müssen Augenspülflaschen zur Verfügung stehen.
Gefahrguttransporte
Verpflichtung des Speditionsgewerbes, jeden Gefahrguttransport
mit einem Autoverbandkasten gemäß DIN 13 164 auszustatten, der um eine Augenspülflasche, Schutzbrille u.a. erweitert ist.